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Der Kulturverein "Dreschflegel" Abtenau versucht nun schon seit über 10 Jahren Kulturveranstaltungen durchzuführen, die, da ihre Protagonisten keine Lederhosen tragen, von vielen Einheimischen und dem offiziellen Abtenau als subversiv betrachtet werden. Wir veranstalten, je nach finanzieller Situation, in den verschiedensten, mehr oder weniger geeigneten, Auftrittsorten Kabaretts, Autorenlesungen, jegliche Form von anspruchsvoller Musik und unterschiedlichste, kulturelle Programme für Kinder. Es ist unser Ziel durch diese Veranstaltungen den Leuten, insbesondere den AbtenauerInnen, eine qualitativ hochwertigere Unterhaltung zu ermöglichen, als jene, die zur Zeit zum angeblichen touristischen Nutzen, in Abtenau größtenteils präsentiert wird. Der Kulturverein Dreschflegel ist Mitglied des Dachverband Salzburger Kulturstätten und der IG Kultur Österreich.
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Allgemeines Der Kulturverein Dreschflegel Abtenau wurde 1989 von Peter Winkler, Wirt des Café/Pub Struwelpeter zu Abtenau, gegründet. Der derzeitige Mitgliedsstand beträgt ca. 200 Mitglieder. Auszug aus den Satzungen: § 1 - Name und Sitz des Kulturverein Abtenau Der Verein führt den Namen "Abtenauer Kulturverein `Dreschflegel´" und hat seinen Sitz in 5441 Abtenau. Er ist ein gemeinnütziger, unpolitischer nicht auf Gewinn berechneter Verein. § 2 - Zweck des Vereines Der Verein bezweckt alternative kulturelle Veranstaltungen außerhalb des traditionellen Kulturangebotes (Kabarett, Theater, Musik) einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht Zugänglich zu machen. § 3 - Erreichung des Vereinszweckes Der Vereinszweck wird erreicht durch Organisation und Abhaltung von Veranstaltungen im Bereich von Kabarett, Theater und Musik. Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden aufgebracht durch Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungen und Spenden. Die Höhe der Beträge richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereines und wird von der Hauptversammlung festgesetzt. § 4 - Mitglieder Der Verein führt: a) ausübende Mitglieder, b) unterstützende Mitglieder, c) Ehrenmitglieder Mitglieder können alle unbescholtenen Personen durch Ihre persönliche oder schriftliche Anmeldung bei der Vereinsleitung werden. Über die Aufnahme entscheidet die Vereinsleitung mit Stimmenmehrheit. Gründe über eine Nichtaufnahme werden von der Vereinsleitung nicht angeführt.
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